Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

 

Anmeldung

Mit Ihrer Anmeldung nehmen Sie ein verbindliches Angebot an. Mit der Zusendung einer Rechnung wird dies bestätigt. Mit der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung ist von Ihnen die vereinbarte Trainingsgebühr zu entrichten. Mit Eingang Ihrer Zahlung ist für Sie ein Trainingsplatz gebucht, daher sollte das Zahlungsziel eingehalten werden. Sollte die Trainingsgebühr von Ihnen nicht rechtzeitig entrichtet werden, behalte ich mir vor den Trainingsplatz anderweitig zu vergeben. Es erfolgt i.d.R. keine Bestätigung für den Zahlungseingang.

Ich behalten mir vor, insbesondere aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl oder bei einer Erkrankung des Traininngsleiters das Training abzusagen. In diesem Fall erhalten Sie Ihre bisherigen Zahlungen, in voller Höhe zurückerstattet. Es kann ein Einbehalt der Zahlung vereinbart werden, wenn ein anderes Training besucht werden soll.

 

Film- und Fotoaufnahmen

Sollten Sie Filmaufnahmen oder Fotoaufnahmen machen wollten, kann dies vor Beginn des Trainings beantragt werden. In der Regel bekommen Sie eine Erlaubnis für diese Aufnahmen zu ausschließlich privaten Zwecken.

Gelegentlich fertige ich als Veranstalter Film- oder Fotoaufnahmen für eigenen Zwecke, wie z.B. zu Lehrzwecken oder anderer Werbung. Selbstverständlich wird vorher die Erlaubnis von allen Beteiligten eingeholt. 

Bei den Trainings werden i.d.R. Gruppenfoto gemacht, sollten Sie dies nicht wünschen so zeigen Sie dies einfach auf, auch besteht die Möglichkeit Sie auf dem Gruppenfoto unkenntlich zu machen.

 Bis auf die genannten Ausnahmen ist das Filmen und Fotografieren strengstens verboten!

 

Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

 Rechtliche Hinweise

 Es wird nichts in der Ausbildung abgebildet, was gemäß § 27 Abs. 7 WaffG "kampfmäßiges Schießen" darstellt!
 Alle Ausbildungsinhalte werden gemäß § 9 AWaffV geplant und durchgeführt, es finden keine Abweichungen statt.

 

 Maßnahmen der persönlichen Sicherheit

Alle Teilnehmer sind verpflichtet, während der gesamten Zeit der Ausbildung Gehörschutz sowie eine geeignete Schutzbrille zu tragen. Alle Teilnehmer folgen den Anweisungen der Trainingsleitung / des Ausbilders. Dies gilt insbesondere für Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen.

 

ICH DULDE IN MEINEN KURSEN KEINE EXTREMISTISCHEN ODER GEWALTVERHERRLICHENDEN ANSICHTEN UND BEHALTE MIR DESHALB ZU JEDER ZEIT VOR PERSONEN AUS KURSEN AUSZUSCHLIESSEN!

Die Sicherheitsregeln lauten:

 Jede Waffe wird immer als geladen betrachtet!

 Die Mündung der Waffe überstreicht nichts, was nicht beschossen werden darf!

 Der Finger berührt erst dann den Abzug, wenn die Entscheidung zum Schuss getroffen ist!

 Das Ziel und der Hintergrund sind klar identifiziert! (Jeder ist für seinen Schuss verantwortlich)